
Anmeldung
bei Zuzug![]()
Sie ziehen nach Niederried? Herzlich willkommen!
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Niederried verlegen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anmelden. Für die rechtzeitige Anmeldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter verantwortlich.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen und Ausweise vorzulegen:
| Heimatschein oder Heimatausweis | |
| Familienbüchlein | |
| AHV-Ausweis (bitte den neuen AHV-Ausweis auch mitnehmen) | |
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FW-Dienstbüchlein, falls vorhanden |
Von der Anmeldung befreit ist, wer sich nur vorübergehend und nicht länger als 3 Monate in Niederried aufhält.
Kosten für Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis: CHF 14.00
Das Gesetz und die Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (BSG 122.11 bzw. 122.161) finden Sie unter:
http://www.sta.be.ch/belex/d/home1.htm
Wenn Sie aus Niederried wegziehen, müssen Sie sich persönlich und spätestens am Tag Ihres Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Vergessen Sie nicht, Ihren Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis vorzulegen.
Wir werden Ihnen den bei uns hinterlegten Heimatschein aushändigen, mit dem Sie sich innert 14 Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden müssen.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Identitätskarte und Pass
Seit dem 01. März 2010 sind die 7 kantonalen Ausweiszentren eröffnet (Biel, Bern, Thun, Courtelary, Interlaken, Langenthal, Langnau i.E.). Die Identitäskarte und Pass können seither nicht mehr auf der Gemeindeverwaltung bestellt werden.
Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter:
Tel. 031 635 40 00
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00
oder
www.schweizerpass.ch
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Steuererklärung![]()
Hier einige Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung:
| Es mag spannendere Broschüren geben als die Wegleitung zur Steuererklärung. Dennoch ist es hilfreich, sie zu lesen oder sie mindestens ab und zu beizuziehen. | |
| Füllen Sie Ihre Steuererklärung wenn immer möglich online via Internet oder mit der TAXME-CD Rom aus. Sie erleichtern sich und der Steuerverwaltung damit die Arbeit. Die CD-ROM ist auf der Gemeindeverwaltung oder unter http://www.taxme.ch gratis erhältlich. | |
| Die Steuerformulare sind persönlich (Strichcode) und nicht übertragbar. Sofern Ihnen ein Formular fehlt, bestellen Sie dieses mit dem Bestellschein, den Sie hinten in der Wegleitung finden. Machen Sie auf keinen Fall eine Kopie des Formulars Ihres Nachbarn. | |
| Da die Steuererklärung elektronisch verarbeitet wird, ist es wichtig, dass Sie keine Büro-oder Heftklammern verwenden und dass Sie nur die offiziellen Formularfelder ausfüllen. Notizen, die neben den Feldern oder auf der Rückseite der Formulare stehen, gelten als nicht angebracht. Wenn Sie Notizen machen müssen, reichen Sie diese auf einem separaten weissen A4-Blatt ein. Vermerken Sie auf diesem Zusatzblatt Ihren Namen und Ihre AHV-Nummer oder die ZPV-Nummer. | |
| Bei den Belegen gilt neu das Holprinzip. Legen Sie nur diejenigen Belege bei, die ausdrücklich verlangt werden (siehe Formular 1). Alle übrigen Belege (Liegenschaftsunterhalt, Vergabungen etc.) bewahren Sie bei sich auf, bis Sie definitiv veranlagt sind. Die Steuerverwaltung hat das Recht, Belege einzufordern. | |
| Bewahren Sie die Wegleitung bis zur definitiven Veranlagung auf, damit Sie allfällige Korrekturen der Steuerverwaltung besser nachvollziehen können. | |
| Geben Sie beim Wertschriftenverzeichnis die Valoren-Nummern Ihrer Anlagefonds und Aktien an, damit keine Missverständnisse entstehen können. Markieren Sie, welche Vermögensteile Sie im entsprechenden Jahr geerbt haben, da der Verstorbene die Vermögenssteuer auf diesen Vermögensteilen bis zum Todestag bereits bezahlt hat. | |
| Was aus der Wegleitung nicht hervorgeht: Wenn Sie für Ihren Parkplatz am Arbeitsort etwas bezahlen müssen, können Sie dies auf Formular 6 unter Punkt 6.1 als Gewinnungskosten abziehen. Vergessen Sie nicht, beim Vermögen Ihr Auto aufzuführen, auch wenn der Wert Null beträgt oder es geleast ist. Man kann nicht Fahrkosten abziehen ohne ein Auto zu besitzen. | |
| Die neue Steuererklärung wird nur noch in einem Exemplar zugestellt, da bereits 150,000 Steuerpflichtige ihre Steuererklärung mit TAXME erfassen. Wenn Sie eine Kopie wünschen, erstellen Sie diese selber. Hierzu dürfen Sie den Kopierer der Gemeindeverwaltung benutzen. | |
| Fristverlängerungsgesuche richten Sie direkt an: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Kreisverwaltung, Bahnhofplatz 10, Postfach, 2501 Biel | |
| Die Steuererklärung ist dagegen immer auf der Gemeindeverwaltung einzureichen, ausser natürlich, wenn Sie sie online ausfüllen. |
Weitere Auskünfte:
Tel. 0848 844 411
oder: gemeindeverwaltung@niederried.ch
Mofa-Vignetten sind auf der Gemeindeschreiberei erhältlich. Sie kosten CHF 44.50, mit gelbem Alu-Schild CHF 54.50.